Tätigkeitsbereiche

Die Tätigkeitsbereiche SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) und EZB (Erziehungsbeistandschaft) sind zwei wichtige Bereiche in der Kinder- und Jugendhilfe. Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Beschreibung beider Tätigkeitsbereiche sowie eine Darstellung des Mehrwerts und Nutzens für die Klienten / Klientinnen in der Zusammenarbeit.

  1. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH):
    Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive und auf längere Zeit angelegte Hilfeform, die nach §31 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) angeboten wird. Sie richtet sich an Familien, in denen es zu erheblichen Erziehungsschwierigkeiten oder einer akuten Krisensituation gekommen ist. Das Ziel der SPFH ist es, die Familie in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und die Bewältigung von Alltagsproblemen zu unterstützen. Die SPFH wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt, die eng mit der Familie zusammenarbeiten.

Die Tätigkeiten im Rahmen der SPFH umfassen unter anderem:

  • Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen
  • Förderung der Eltern-Kind-Beziehung und Stärkung der elterlichen Kompetenzen
  • Hilfe bei der Organisation des Familienalltags und der Bewältigung von finanziellen Problemen
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bildungs- und Freizeitangeboten für die Kinder
  • Krisenintervention und Hilfe bei der Bewältigung von Konfliktsituationen innerhalb der Familie
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Institutionen im Netzwerk der Kinder- und Jugendhilfe

Der Mehrwert und Nutzen der SPFH für die Klienten liegt darin, dass sie eine individuelle und auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmte Unterstützung erhalten. Durch die enge Zusammenarbeit Fachkräften können die Eltern neue Erziehungskompetenzen erlernen und ihre familiäre Situation verbessern. Die SPFH trägt dazu bei, dass die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können und eine positive Entwicklung erfahren.

  1. Erziehungsbeistandschaft (EZB):
    Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfeform nach §30 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) und richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind oder deren Erziehungsberechtigte Unterstützung benötigen. Ziel der EZB ist es, die individuelle Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen zu fördern und die Erziehungsberechtigten in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Die EZB wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt, die eng mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten.

Die Tätigkeiten im Rahmen der EZB umfassen unter anderem:

  • Begleitung und Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen im Alltag
  • Förderung der Selbstständigkeit und eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Unterstützung bei schulischen und beruflichen Angelegenheiten
  • Hilfe bei der Bewältigung von Konflikten und Krisensituationen
  • Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Institutionen im Netzwerk der Kinder- und Jugendhilfe

Der Mehrwert und Nutzen der EZB für die Klienten liegt darin, dass das Kind oder der Jugendliche eine verlässliche Bezugsperson erhält, die ihn im Alltag begleitet und unterstützt. Durch die enge Zusammenarbeit mit Fachkräften können die Erziehungsberechtigten neue Erziehungskompetenzen erlernen und die familiäre Situation verbessern. Die EZB trägt dazu bei, dass das Kind oder der Jugendliche eine positive Entwicklung erfährt und seine individuellen Stärken entfalten kann.

Bei Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie ein Träger in der Kinder und Jugendhilfe sind: Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie Bedarf sehen und ich Sie als Freiberufler unterstützen kann!